ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN

  • Weitergabeverbot
    Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise der Simone Maurer Immobilien GmbH sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es untersagt, die Objektnachweise und alle Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtungen und schließt der Dritte oder anderen Personen, an die der Dritter seinerseits Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, der Simone Maurer Immobilien GmbH die mit ihrer vereinbarte Provision zzgl. MwSt. zu entrichten.
     
  • Doppeltätigkeit
    Die Simone Maurer Immobilien GmbH ist sowohl für den Vermieter/Verkäufer als auch für den Mieter / Käufer tätig. Demnach sind jeweils beide Vertragsparteien provisionspflichtig gegenüber Simone Maurer Immobilien GmbH

    Simone Maurer Immobilien GmbH weist darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer/Vermieter bzw. von einem vom Verkäufer/Vermieter beauftragten Dritten stammen und von Simone Maurer Immobilien GmbH auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des vom Kunden zu beauftragenden Vertragserrichters, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Simone Maurer Immobilien GmbH, die diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
     
  • Informationspflicht
    Der Auftraggeber wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Rechtsgeschäftes (Kaufvertrag/Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei Simone Maurer Immobilien GmbH rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit Simone Maurer Immobilien GmbH Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
     
  • Ersatz- und Folgegeschäfte
    Eine Honorarpflicht des Auftragsgebers gegenüber unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt zum Beispiel vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der von Simone Maurer Immobilien GmbH entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und von Simone Maurer Immobilien GmbH nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesen Objekt käuflich erwirbt oder mietet, anstatt es zu mieten/kaufen, zu pachten bzw. umgekehrt. Und die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszuösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichte Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinn der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
     
  • Aufwendungsersatz
    Der Kunde ist verpflichtet, an Simone Maurer Immobilien GmbH die in Erfüllung des Auftrags erstanden nachzuweisenden Aufwendungen (zum Beispiel Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
     
  • Haftungsbegrenzung
    Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keine Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
     
  • Verjährung
    Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber der Simone Maurer Immobilien GmbH beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler seiner kürzeren Verjährung führen, geltend diese.
     
  • Gerichtsstand
    Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinn des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz der Simone Maurer Immobilien GmbH Vereinbart.
     
  • Salvatorische Klausel
    Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam ist.
     
  • Individuelle Vereinbarung
    Frei ausgehandelte Verträge, sogenannte Individual Verträge, haben stets Vorrang vor allgemeinen Geschäftsbedingungen.
     
  • Mitteilung von bekannten Objekten
    Ist dem Kunden das von Simone Maurer Immobilien GmbH nachgewiesen Objekt bereits bekannt, hat der Kunde dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Tagen mitzuteilen.
     
  • Provision
    An Provision sind bei Vertragsabschluss die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge an Simone Maurer Immobilien GmbH zu bezahlen. Es fallen folgende Nebengebühren im Fall eines Kaufs an:
    • 3% Käufer- Vermittlungsprovision (zzgl. 20% USt.)
    • 3,5% Grunderwerbsteuer, 1,1% grundbücherliche Eintragungsgebühr sowie Kosten für die Vertragserrichtung bei einem vom Kunden gewählten Anwalt.

      Bei Abschluss eines Mietvertrages fallen folgende Nebenkosten an:
       
    • Für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen gilt § 17a MaklerG-AG, das auszugsweise folgende Bestimmungen enthält: Der Mieter hat keine Provision zu bezahlen, falls der Vermieter als erster Auftraggeber einen Immobilienmakler mit der Vermittlung beauftragt hat. Mit einem Wohnungssuchenden/Mieter kann der Immobilienmakler dann eine Provision vereinbaren, wenn ihn dieser als erster Auftraggeber mit der Vermittlung beauftragt hat. Zusätzlich können weitere Kosten für die Vertragserrichtung bei einem Anwalt entstehen. (Siehe jeweils Link zu Nebenkostenübersicht bei Kauf/Verkauf einer Immobilie und Vermietung/Miete einer Immobilie gemäß dem Informationsblatt der Wirtschaftskammer Österreich).